eine Umbuchung betrifft für uns immer das Umbuchen für eine bestimmte Saison. z.B.: man hat für diese Sommer,- bzw. Wintersaison gebucht und kann in diesem Zeitraum aus diversen Gründen nicht anreisen, dann könnte man innerhalb der gebuchten Saison umbuchen, falls unsererseits für den alternativ gewünschten Zeitraum noch freie Kontingente zur Verfügung stehen.
Natürlich falls das Anreisen zu dem gebuchten Zeitraum generell durch Ausnahmesituationen bzw. höhere Gewalt (siehe Covid 19) nicht erlaubt ist, dann gelten die Sätze zuvor nicht mehr. Auch in diesem Fall ist eine Umbuchung (falls gewünscht) klarer Weise immer erlaubt.